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   OLG Brandenburg, 12.10.2005 - 9 UF 108/05   

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https://dejure.org/2005,10798
OLG Brandenburg, 12.10.2005 - 9 UF 108/05 (https://dejure.org/2005,10798)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.10.2005 - 9 UF 108/05 (https://dejure.org/2005,10798)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 9 UF 108/05 (https://dejure.org/2005,10798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung der Vaterschaft und der Unterhaltsverpflichtung vor dem Rat einer Stadt der ehemaligen DDR; Vollstreckung aus einer Urkunde der ehemaligen DDR; Fortgeltung der Vollstreckungsfähigkeit von Urkunden nach der Wiedervereinigung; Voraussetzungen der Wirksamkeit ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    RegelbetragVO § 2; ; ZPO § 323; ; ZPO § ... 323 Abs. 4; ; ZPO §§ 645 ff.; ; ZPO § 645 Abs. 2; ; ZPO § 648 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 652 Abs. 1; ; ZPO § 652 Abs. 2; ; ZPO § 652 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 652 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 655; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; SGB VIII § 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit des Verfahrens auf vereinfachte Festsetzung des Unterhaltes aufgrund anderweitiger Titulierung des begehrten Unterhaltes gemäß § 645 Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Aachen, 25.10.2002 - 21 F 218/02

    Erfordernis einer Abänderungsklage zur Festellung der Rechtsunwirksamkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.10.2005 - 9 UF 108/05
    Eine formell wirksame Abänderung einer Jugendamtsurkunde kann dann nur durch Erhebung der Abänderungsklage nach § 323 ZPO erfolgen, nicht aber durch eine Abänderungsurkunde (AG Halle-Saalkreis FamRZ 2005, 84; AG Aachen FamRZ 2003, 461; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 323 Rn. 47).
  • OLG Brandenburg, 26.05.2015 - 10 WF 43/15

    Verfahrenskostenhilfe für einen Vollstreckungsabwehrantrag gegen eine

    Allein möglich ist eine Abänderung im gerichtlichen Verfahren, wie es bezüglich Jugendamtsurkunden bis zum 31.8.2009 in § 323 Abs. 4 ZPO und seit dem 1.9.2009 in § 239 FamFG vorgesehen ist (vgl. zu dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, Beschluss vom 12.10.2005 - 9 UF 108/05, BeckRS 2006, 04778).
  • OLG Rostock, 10.11.2016 - 10 UF 56/16

    Zwangsvollstreckung von Kindesunterhalt aus einer Jugendamtsurkunde:

    Der Umstand, dass die Abänderung einer durch Beurkundung des Jugendamtes titulierten Verpflichtung zum Kindesunterhalt nicht mehr durch eine weitere solche Beurkundung möglich ist (vgl. zur insoweit absolut herrschenden Meinung Prütting/Helms-Bömelburg, FamFG, 3. Aufl., 2014, § 239 Rn. 20 m. w. N.), betrifft nämlich vorrangig die Frage, ob durch eine dennoch erstellte derartige "Abänderungsurkunde" der Erstbeurkundung die (überschießende) Vollstreckbarkeit genommen wird, wenn die dort titulierte Unterhaltshöhe nach unten abgeändert worden ist (zu derartigen Fallgestaltungen verneinend OLG Köln NZFam 2015, 719; OLG Brandenburg NZFam 2016, 568; AG Aachen FamRZ 2003, 461; AG Halle-Saalkreis FamRZ 2005, 284) bzw. ob und wie eine (weitere) Erhöhung des ersttitulierten Unterhaltes seitens des Unterhaltsberechtigten einseitig durchgesetzt werden kann, sofern zwischenzeitlich eine gegebenenfalls sogar einvernehmliche Beurkundung eines schon höheren Unterhaltes erfolgt ist (vgl. dazu OLGR Brandenburg 2006, 260); dagegen ist damit jeweils noch nichts über die Vollstreckbarkeit der "Abänderungsurkunde" selbst ausgesagt.
  • OLG Köln, 31.03.2015 - 26 WF 7/15

    Anspruch unterhaltsberechtigter Kinder auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde

    Die Herabsetzung des in einer Jugendamtsurkunde titulierten Unterhaltsanspruchs kann nicht durch eine neue Jugendamtsurkunde bzw. Abänderungsurkunde erfolgen, sondern nur durch Einreichung eines Abänderungsantrags nach § 239 FamFG (Prütting/Helmes/Bömelburg, FamFG, 3. Aufl., § 239 Rn. 20, vgl. zu § 323 ZPO a.F.: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.10.2005 - 9 UF 108/05 , zitiert nach juris Rn. 11; AG Aachen, Urteil vom 25.10.2002 - 21 F 218/02, FamRZ 2003, 461, zitiert nach juris Rn. 21 f.; AG Halle-Saalkreis, Urteil vom 02.04.2004 - 28 F 2355/03, FamRZ 2005, 284, zitiert nach juris; Wieczorek/Schütze/Büscher, ZPO-Großkommentar, 3. Aufl., § 323 Rn. 122).
  • OLG Naumburg, 05.10.2006 - 4 WF 20/06

    Anpassung von Titeln aufgrund eines gegenseitigen Anerkenntnisses an die zum

    Zudem könnte es zweifelhaft sein, ob mit der zweiten Urkunde die erste überhaupt wirksam geändert worden ist (zur Problematik vgl. OLG Brandenburg, OLGR 2006, 260).
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